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LG Berlin, 08.01.2009 - 23 O 86/07 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.11.1982 - VII ZR 25/82
Abbruch einer Flugpauschalreise
Auszug aus LG Berlin, 08.01.2009 - 23 O 86/07
Nur insoweit ist er als Beliehener anzusehen (vgl. BGH NJW 1983, 448, 449 [BGH 18.11.1982 - VII ZR 25/82] ). - OLG Celle, 04.12.1981 - 11 U 87/81
Auszug aus LG Berlin, 08.01.2009 - 23 O 86/07
Zudem besteht kein praktisches Bedürfnis für die Ausweitung der hoheitlichen Befugnisse über den Zeitraum zwischen dem Schließen der Außentüren nach dem Einstieg und dem Öffnen einer Außentür zum Ausstieg hinaus, da der verantwortliche Luftfahrzeugführer für die Fluggesellschaft deren "Hausrecht" und Besitzrecht ausübt und auch ohne hoheitliche Befugnisse gemäß § 127 Abs. 1 S. 1 StPO (vorläufige Festnahme), § 229 BGB (Selbsthilfe), § 227 BGB (Notwehr und Nothilfe) und §§ 228, 904 BGB (Notstand) handeln kann (vgl. OLG Celle NJW 1982, 770 [OLG Celle 04.12.1981 - 11 U 87/81] ).
- AG Duisburg, 29.10.2009 - 49 C 3398/09
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz und Reisepreisminderung …
In Anlehnung an Art. 5 Abs. 2 des Tokioter Abkommens vom 14. September 1963 über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen (BGBl. 1969 II, S. 125) ist anerkannt, dass hiermit grundsätzlich der Zeitraum zwischen dem Schließen der Außentüren nach dem Einstieg und dem Öffnen einer Außentür gemeint ist (vgl. LG Berlin, Urteil vom 08.01.2009, Az. 23 O 86/07).